Erneue ihre Prothese wenn:
  • Diese Prothese älter ist als 8 bis 10 Jahre.
  • Das kunstliche Gebiss regelmassig bricht oder abbröckelt.
  • Sie infizierten Mundecken haben.
  • Es regelmassig Zähne ausgebissen werden.

    Die holländische Krankenkasse vergütet jede 5 Jahre eine Prothese.
    Es muss hier aber eine gegründete Notwendigkeit fur geben.

    Wie geht alles vor?

    Während der ersten Termin machen wir einen Abdruck der später in einem zahntechnischen Labor Gips gegossen.
    So entsteht ein Gipsmodell, worauf Ihre Krone oder Brücke wird produziert.